EVN Wasser


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Zählertausch

EVN WasserzählerNach dem Meß- und Eichgesetz unterliegen Wasserzähler der Eichpflicht, wenn sie zur Verrechnung herangezogen werden. Die Nacheichung muss nach 5 Jahren erfolgen.

Der Wasserzähler ist Eigentum von EVN Wasser und wird von den EVN Kundenzentren (oder deren Beauftragte) gewartet.


Alle Wasserkundinnen und -kunden werden vom EVN Kundenzentrum schriftlich über einen Zählertausch informiert.